Vertragsbedingungen des Reisebüros Čedok a.s.

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Vertragsbedingungen des Reisebüros Čedok a.s. sind für alle Pauschalreisen gültig, deren Veranstalter das Reisebüro Čedok a.s. ist, und des Weiteren für die einzelnen Dienstleistungen aus dem Bereich Reiseverkehr, die im Namen und auf Rechnung des Reisebüros Čedok a.s., Na Příkopě 18, 111 35 Prag 1, Tschechische Republik, verkauft werden (nachfolgend die „Bedingungen“), die im Katalog The Czech Republic and Central Europe angeführt sind oder in einer anderen Art angeboten werden (www.cedok.com u. ä.).
  2. Das Reisebüro Čedok a.s. verkauft als Reiseveranstalter Pauschalreisen in der Regel auf der Grundlage eines Reisevertrags in Schriftform, wobei der Reisevertrag alle gesetzlich festgelegten Erfordernisse für die schriftliche Bestätigung der Pauschalreise erfüllt. Wenn der Reisevertrag nicht in Schriftform ausgefertigt wurde, händigt das Reisebüro Čedok a.s. dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung aus, deren Übernahme der Kunde nachweislich bestätigt und der Kunde genehmigt den Einklang des Inhalts der betreffenden Bestätigung mit dem Inhalt des zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Reisevertrags. Ähnlich wird vorgegangen, wenn der Vertrag über die Erbringung einer Einzeldienstleistung nicht schriftlich ausgefertigt wurde, dann händigt das Reisebüro Čedok a.s. dem Kunden einen schriftlichen Beleg über den Kauf der einzelnen Dienstleistung (Voucher, Flugticket u. ä.) aus, dessen Übernahme und dessen Einklang mit dem Inhalt des zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Vertrags über die Erbringung einer Einzeldienstleistung vom Kunden bestätigt werden.
  3. Diese Vertragsbedingungen des Reisebüros Čedok a.s. (nachfolgend die „Bedingungen“) bilden einen untrennbaren Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Reisebüro Čedok a.s. geschlossenen Reisevertrags (der Reisebestätigung) oder Vertrags über die Erbringung einer Einzeldienstleistung im Bereich Reiseverkehr.

Artikel I – BETEILIGTE DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Beteiligte des Vertragsverhältnisses sind:
  1. der Veranstalter Čedok a.s., mit Sitz Na Příkopě 18, 111 35 Prag 1, Tschechische Republik, Identifikationsnummer 60 19 27 55, eingetragen im Handelsregister, geführt beim Stadtgericht in Prag, Abteilung B, Einlage 2263 (nachfolgend das „Reisebüro Čedok“) und
  2. der Kunde; Kunde kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein (nachfolgend der „Kunde“).

Artikel II – GEGENSTAND DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beim Verkauf von:
  1. Pauschalreisen, deren Veranstalter das Reisebüro Čedok ist, oder
  2. Unterbringungs-, Verpflegungs-, Beförderungsdienstleistungen oder anderen Dienstleistungen aus dem Bereich Reiseverkehr gemäß den individuellen Anforderungen des Kunden, die im Namen und auf Rechnung des Reisebüros Čedok verkauft werden (nachfolgend die „Einzeldienstleistungen“).

Artikel III – ENTSTEHUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

  1. Im Falle von Pauschalreisen entsteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisebüro Čedok mit dem Abschluss eines Reisevertrags. Der Inhalt dieses Vertrags ist zusätzlich zum eigentlichen Text des Vertrags (der Reisebestätigung) weiter durch diese Bedingungen, die einen Bestandteil des Katalogs bilden und unter https://www.cedok.com/Terms.aspx veröffentlicht sind, den Katalog, ggf. durch ein anderes Angebot mit Verweis auf die im Reisevertrag (in der Reisebestätigung) angeführte Bezeichnung der Pauschalreise, ggf. auch durch Sonderbedingungen bestimmt, die dem Reisevertrag (der Reisebestätigung) als untrennbarer Bestandteil beigefügt sind.
  2. Im Falle von Einzeldienstleistungen aus dem Bereich Reiseverkehr entsteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisebüro Čedok mit dem Abschluss des Vertrags über die Erbringung einer Einzeldienstleistung. Der Inhalt dieses Vertrags ist zusätzlich zum eigentlichen Text des Vertrags über die Erbringung einer Einzeldienstleistung (des betreffenden Belegs über den Kauf einer Einzeldienstleistung) weiter durch diese Bedingungen, ggf. durch Sonderbedingungen bestimmt, die dem Vertrag als untrennbarer Bestandteil beigefügt sind.
  3. Die Unterbringung, die den Inhalt einer vom Reisebüro Čedok veranstalteten Pauschalreise darstellt, steht mit den Rechtsvorschriften des Staats in Einklang, in dem diese Dienstleistung erbracht wird.

Artikel IV – PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Das Reisebüro Čedok hat Recht auf Bezahlung des Preises für Dienstleistungen vor deren Erbringung und der Kunde ist verpflichtet, den Preis für die Dienstleistungen vor deren Erbringung zu bezahlen.
  2. Als Tag der Bezahlung des Preises für Dienstleistungen ist je nach Form der Bezahlung der Tag der Übernahme des Barbetrags oder Bezahlung mit der Kreditkarte oder der Tag anzusehen, an dem der betreffende Betrag dem Konto des Reisebüros Čedok gutgeschrieben wird, und zwar in Höhe von 100 % des festgelegten Preises für die Dienstleistungen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden darf das Reisebüro Čedok vom Vertrag zurücktreten, das Recht des Reisebüros Čedok auf Schadensersatz wird dadurch nicht berührt.
  3. Die Höhe von Vorauszahlungen und der Zeitplan der Zahlungen wird – sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren – folgendermaßen vereinbart:
    1. bei Pauschalreisen ist der Kunde verpflichtet, bei der Entstehung des Vertragsverhältnisses eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des festgelegten Preises für die Dienstleistungen zu entrichten, den Restbetrag hat der Kunde spätestens innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt zahlen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung ist das Reisebüro Čedok berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.
      Im Falle der Entstehung eines Vertragsverhältnisses in einer Frist von weniger als 30 Tage vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 100 % des festgelegten Preises zu bezahlen;
    2. bei Einzeldienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Gesamtpreises für die bestellten Dienstleistungen bei der Entstehung des Vertragsverhältnisses zu bezahlen.
  4. Das Reisebüro Čedok ist berechtigt, den im Vertrag festgelegten Preis für die Pauschalreise mit einer einseitigen Handlung zu erhöhen, wenn folgende Erhöhung erfolgt:
    1. der Preise für die Beförderung einschließlich der Treibstoffpreise, oder
    2. der im Zusammenhang mit der Beförderung zusammenhängenden Zahlungen wie z. B. Flughafen- und Hafengebühren, die im Preis für die Dienstleistungen inbegriffen sind, oder
    3. des Wechselkurses der tschechischen Krone, der für die Festlegung des Preises für die Dienstleistungen herangezogen wurde, und zwar im Durchschnitt um mehr als 10 %,

    sofern diese Änderung bis zum 21. Tage vor Reiseantritt erfolgt. Die schriftliche Mitteilung über die Preiserhöhung hat das Reisebüro Čedok spätestens 21 Tage vor Reiseantritt an den Kunden an dessen Wohnsitz / Sitz oder andere Zustellungsanschrift zu übersenden, die der Kunde im Reisevertrag (in der Reisebestätigung) angegeben hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Preisdifferenz innerhalb von 5 Tagen nach der Bekanntgabe der Preiserhöhung zu bezahlen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden darf das Reisebüro Čedok vom Vertrag zurücktreten, das Recht des Reisebüros Čedok auf Schadensersatz wird dadurch nicht berührt.

    Art der Berechnung der Erhöhung des Preises für eine Pauschalreise oder eine Einzeldienstleistung

    1. Wenn der Preis für die Beförderung einschließlich der Treibstoffe (Abs. 4 Lit. a) erhöht wird, ist das Reisebüro Čedok berechtigt, den Preis für die Pauschalreise in der im Reisevertrag (in der Reisebestätigung) angeführten Art und Weise zu erhöhen.
    2. Bei Erhöhung der mit der Beförderung zusammenhängenden Zahlungen wie z. B. Flughafen-, Sicherheits-, Hafengebühren, die im Preis für die Reisebüro inbegriffen sind, ist das Reisebüro Čedok berechtigt, den Preis einseitig um den Betrag zu erhöhen, der der Erhöhung dieser Zahlungen pro Person entspricht.
    3. Bei einer Erhöhung des für die Berechnung des Preises für die Dienstleistungen herangezogenen Wechselkurses der tschechischen Krone gegenüber der betreffenden Währung im Durchschnitt um 10 % ist das Reisebüro Čedok berechtigt, den Preis für die Dienstleistungen, die in einer Fremdwährung berechnet werden, maximal um den Betrag zu erhöhen, der der prozentuellen Höhe der Kursänderung entspricht. Der maßgebende Tag, an dem der Preis für die Dienstleistungen festgelegt wurde, ist im Katalog oder in einer anderen Form des Angebots, ggf. im geschlossenen Vertrag angegeben.

Artikel V – RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Zu den grundlegenden Rechten des Kunden gehört insbesondere Folgendes:
    1. das Recht auf ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten und bezahlten Dienstleistungen,
    2. das Recht, vom Reisebüro Čedok Informationen über alle Tatsachen zu verlangen, die dem Reisebüro Čedok bekannt sind und die die vertraglich vereinbarten und bezahlten Dienstleistungen betreffen,
    3. das Recht auf Informiertheit bei eventuellen Änderungen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen,
    4. das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Rechtsvorschriften,
    5. bei Pauschalreisen das Recht, spätestens 7 Tage vor Reiseantritt weitere ausführliche schriftliche Informationen über alle Tatsachen zu erhalten, die für den Kunden von Bedeutung sind und die dem Reisebüro Čedok bekannt sind, sofern diese Informationen nicht bereits im Reisevertrag oder in dem Katalog angeführt sind, der dem Kunden übergeben wurde, und – wenn es die Umstände erfordern – erhält der Kunde das Flugticket, den Beleg/Voucher für die Unterbringung oder Verpflegung, den für die Teilnahme an fakultativen Ausflügen erforderlichen Beleg oder einen anderen Beleg, der für die Teilnahme an der Pauschalreise erforderlich ist; diese Dokumente werden in der Regel an den Wohnsitz / Sitz des Kunden oder andere Zustellungsanschrift übersandt, die der Kunde im Reisevertrag (in der Reisebestätigung) angegeben hat;
    6. das Recht, den Reisevertrag zu übertragen, sofern der betreffende Dritte die Bedingungen für die Teilnahme an der Pauschalreise erfüllt; bei der Vertragsübertragung hat der Kunde dem Reisebüro Čedok schriftlich mitzuteilen, dass an der Pauschalreise an seiner Stelle eine andere Person, und zwar die in der Mitteilung benannte Person teilnehmen wird. Im Falle, dass der Kunde dieses Recht auf Wechsel in der Person des Teilnehmers geltend machen möchte, ist er verpflichtet, im Einklang mit Abs. 2. Lit. j) dieses Artikels vorzugehen.
  2. Zu den grundlegenden Pflichten des Kunden gehört insbesondere Folgendes:
    1. dem Reisebüro Čedok die Mitwirkung zu leisten, die für eine ordnungsgemäße Absicherung und Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, insbesondere die vom Reisebüro Čedok geforderten Angaben im Vertrag wahrheitsgemäß und vollständig anzuführen sowie Änderungen dieser Angaben zu melden und dem Reisebüro Čedok ggf. weitere Dokumente auf Aufforderung vorzulegen;
    2. bei Personen unter 15 Jahren die Begleitung und Beaufsichtigung durch einen volljährigen Teilnehmer sicherzustellen und die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Personen unter 15 Jahren zur Begleitung durch einen Dritten vorzulegen, ähnliche die Begleitung und Beaufsichtigung von Personen sicherzustellen, bei denen dies im Hinblick auf deren Gesundheitszustand erforderlich ist;
    3. eine Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter in dem Falle vorzulegen, dass ein Kunde im Alter zwischen 15 und 18 Jahren im Ausland einen Vertrag für Dienstleistungen zu schließen beabsichtigt;
    4. vom Reisebüro Čedok die für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erforderlichen Dokumente zu übernehmen und zur festgelegten Zeit am vereinbarten Ort mit allen erforderlichen Dokumenten zu erscheinen;
    5. alle für die Einreise in die betreffenden Länder, in denen sich der Kunde aufhalten wird, sowie für den Transit geforderten Dokumente mitzuführen (einen gültigen Reisepass, der von dem Staat ausgestellt wurde, dessen Bürger der Kunde nach eigenen vor Abschluss des Reisevertrags erfolgten Mittelung ist, ein Visum, Bescheinigung über die Krankenversicherung u. ä., sofern erforderlich);
    6. die Impfungspflichten, ggf. weitere medizinische Pflichten bei Reisen in die Länder zu erfüllen, für die die internationalen medizinischen Vorschriften diese Pflichten festlegen;
    7. die Weisungen des Reiseführers oder einer anderen vom Reisebüro Čedok benannten Person zu befolgen und das festgelegte Programm einzuhalten, die im betreffenden Land gültigen Rechtsvorschriften sowie die Vorschriften von Transportunternehmen und Quartiergeber;
    8. sich stets zu verhalten, dass es weder zu Gesundheitsschäden noch zu Vermögensschäden zum Nachteil der übrigen Kunden, der Dienstleister oder des Reisebüros Čedok kommt und den eventuellen Schaden zu ersetzen, den der Kunde verursacht hat;
    9. Handlungen zu unterlassen, die die Rechte der übrigen Kunden einschränken würden;
    10. im Falle, dass der Kunde sein Recht auf Wechsel in der Person des Teilnehmers einer Pauschalreise gemäß Abs. 1 Lit. f) dieses Artikels geltend macht, ist der Kunde verpflichtet:
      1. die betreffende Mitteilung schriftlich vorzulegen;
      2. der Mitteilung eine Erklärung des neuen Kunden beizufügen, in der sich dieser Kunde mit dem geschlossenen Reisevertrag einverstanden erklärt, und des Weiteren hat der neue Kunde in dieser Mitteilung anzuführen, ob er mit der Verarbeitung von personenbezogenen Angaben gemäß Artikel XI. einverstanden ist oder nicht; und
      3. der Mitteilung eine Erklärung des neuen Kunden beizufügen, und zwar darüber, dass der neue Kunde die für die Teilnahme an der Pauschalreise festgelegten Bedingungen erfüllt, sofern diese Bedingungen im Reisevertrag oder im Katalog definiert sind.

      Der Wechsel in der Person des Teilnehmers ist gegenüber dem Reisebüro Čedok wirksam, wenn der ursprüngliche Kunde die Mitteilung zusammen mit der vorgenannten Erklärung an das Reisebüro Čedok zustellt. Die Mitteilung ist dann als fristgerecht zugestellt anzusehen, wenn die dem Reisebüro Čedok mindestens 7 Tage vor Reiseantritt zugestellt wird.
      Wenn allerdings Gründe für die Festlegung der Bedingungen vorliegen, die ein Teilnehmer der Pauschalreise erfüllen muss, sind diese Bedingungen im Reisevertrag angegeben, und im Reisevertrag ist auch eine Frist angeführt, in der der Kunde mitteilen darf, dass an seiner Stelle eine andere Person an der Pauschalreise teilnehmen wird. Der Wechsel in der Person des Kunden wird in diesen Fällen gegenüber dem Reisebüro Čedok dann wirksam, wenn der ursprüngliche Kunde dem Reisebüro Čedok die Mitteilung sowie die Erklärung in der gesetzten Frist zustellt.
      Beim Wechsel in der Person des Teilnehmers der Pauschalreise gemäß dieser Bestimmung sind der ursprüngliche Kunde und der neue Kunde gesamtschuldnerisch verpflichtet, den Preis für die Pauschalreise zu bezahlen und die Kosten zu erstatten, die dem Reisebüro Čedok im Zusammenhang mit dem Wechsel in der Person des Teilnehmers der Pauschalreise entstehen.

  3. Zu den Verpflichtungen der Kunden, die den Vertrag zu Gunsten eines Dritten geschlossen haben, gehört ferner Folgendes:
    1. die Personen, zu deren Gunsten der Kunde den Vertrag mit dem Reisebüro Čedok geschlossen hat, mit diesen Bedingungen sowie mit weiteren Informationen bekannt zu machen, die der Kunde vom Reisebüro Čedok erhält oder auf die in diesen Bedingungen verwiesen wird, insbesondere die betreffenden Personen über den Umfang und die Qualität der Dienstleistungen zu informieren;
    2. in den Fällen, in denen den Gegenstand des Vertragsverhältnisses eine Pauschalreise darstellt, die betreffenden Teilnehmer der Pauschalreise mit dem Dokument der Versicherungsgesellschaft, welches der Kunde gemäß Artikel VI. Abs. 3 dieser Bedingungen erhalten hat;
    3. dafür zu sorgen, dass der betreffende Teilnehmer die grundlegenden Pflichten des Kunden erfüllt, bei denen eine persönliche Mitwirkung erforderlich ist und die nur jeweils der einzelne Teilnehmer übernommen hat.

Artikel VI – PFLICHTEN UND RECHTE DES REISEBÜROS ČEDOK

  1. Auf die in Artikel V. angeführten Rechte und Pflichten der Kunden beziehen sich die entsprechenden Pflichten und Rechte des Reisebüros Čedok.
  2. Das Reisebüro Čedok ist verpflichtet, den Kunden wahrheits- und ordnungsgemäß über alle Tatsachen zu unterrichten, die die vereinbarten Dienstleistungen betreffen, die für den Kunden von Bedeutung sind und die dem Reisebüro Čedok bekannt sind.
  3. Das Reisebüro Čedok ist verpflichtet, über einen geschlossenen Versicherungsvertrag für den Fall der Insolvenz gemäß den gültigen Vorschriften der Tschechischen Republik zu verfügen, auf dessen Grundlage dem Kunden, der mit dem Reisebüro Čedok einen Reisevertrag geschlossen hat, das Recht auf Leistungen beim Eintreten eines Versicherungsfalls entsteht. Das Reisebüro Čedok ist verpflichtet, den Kunden zusammen mit dem Reisevertrag einen Beleg der Versicherungsgesellschaft zu übergeben, der die Informationen über die abgeschlossene Versicherung enthält, und zwar insbesondere den Namen der Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsbedingungen und die Art und Weise, in der Versicherungsfälle zu melden sind. Die Entgegennahme dieses Belegs bestätigt der Kunde mit der Unterzeichnung des Reisevertrags.
  4. Ersatz für Schäden, die in Folge einer Verletzung der Verpflichtung des Reisebüros Čedok aus dem Vertrag entstanden sind, hat das Reisebüro Čedok nicht über den Betrag hinaus zu leisten, der die Einschränkung im Einklang mit den internationalen Überkommen entspricht, an die die Tschechische Republik gebunden ist.
    1. Im Bereich des Flugverkehrs richtet sich die Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Flugverkehr vom 28.05.1999 (sog. Montrealer Übereinkommen) und des Weiteren nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union Nr. 2027/97, in der Fassung der Verordnung Nr. 889/2002 vom 13. Mai 2002, die vom Montrealer Übereinkommen ausgeht und sich sowohl auf den internationalen als auch auf den inländischen Flugverkehr bezieht.
    2. Im Bereich des Busverkehrs richtet sich die Haftung nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union Nr. 181/2011 über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und über die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 vom 16.02.2011.
    3. Im Bereich des Eisenbahnverkehrs richtet sich die Haftung nach dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 09.05.1980 in der Fassung des Vilnius-Protokolls vom 03.06.1999 und nach dem Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) über den Beitritt der EU zum vorgenannten Übereinkommen, geschlossen in Bern in der Schweiz am 23.06.2011, welches am 01.07.2011 wirksam geworden ist.

Artikel VII – STORNIERUNG UND ÄNDERUNGEN DER VEREINBARTEN DIENSTLEISTUNGEN

  1. Stornierung der vereinbarten Dienstleistungen
    1. Das Reisebüro Čedok ist berechtigt, die Pauschalreise vor dem Reiseantritt und die Einzeldienstleistungen vor deren Inanspruchnahme zu stornieren.
    2. Wenn vor Reisebeginn die Mindestanzahl der Kunden nicht erreicht wird, die bei allen Pauschalreisen jeweils 6 Personen beträgt, sofern im Reisevertrag, im Katalog oder ein einer anderen Form des Angebots keine andere Mindestzahl der Teilnehmer an der Pauschalreise festgelegt ist, ist das Reisebüro Čedok berechtigt, die Pauschalreise zu stornieren, und das Reisebüro Čedok ist verpflichtet, dem Kunden diese Tatsache schriftlich mitzuteilen, und zwar spätestens 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
    3. Wenn das Reisebüro Čedok eine Pauschalreise oder Einzeldienstleistung aus einem anderen Grund als wegen einer Pflichtverletzung des Kunden storniert, darf der Kunde verlangen, dass das Reisebüro Čedok auf der Grundlage eines neuen Vertrags für den Kunden eine neue Pauschalreise sicherstellt oder Dienstleistungen erbringt, die insgesamt zumindest dem entsprechen, was ursprünglich vereinbart wurde, sofern das Reisebüro Čedok eine solche Pauschalreise oder solche Einzeldienstleistungen anbieten kann.
      Wenn in diesem Falle kein neuer Vertrag geschlossen wird, ist das Reisebüro Čedok verpflichtet, dem Kunden ohne unnötige Verzögerung alles zurückzugeben, was das Reisebüro Čedok vom Kunden als Bezahlung des Preises für die Pauschalreise oder Dienstleistungen gemäß dem stornierten Vertrag erhalten hat, ohne dass der Kunde verpflichtet wäre, an das Reisebüro Čedok eine Abstandzahlung zu leisten. Wenn es zum Abschluss eines neuen Vertrags kommt, sind die auf der Grundlage des ursprünglichen Vertrags geleisteten Zahlungen als Zahlungen gemäß dem neuen Vertrag anzusehen. Wenn der Preis der neuen Pauschalreise oder der neuen Dienstleistungen niedriger als die geleisteten Zahlungen ist, ist das Reisebüro Čedok verpflichtet, dem Kunden ohne unnötige Verzögerung den Differenzbetrag zu erstatten.
    4. Wenn das Reisebüro Čedok eine Pauschalreise in der Frist von weniger als 20 Tagen vor Beginn der Pauschalreise storniert, ist das Reisebüro Čedok verpflichtet, an den Kunden eine Geldstrafe in Höhe von 10 % vom Preis der Pauschalreise zu zahlen. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz wird dadurch nicht berührt. Das Reisebüro Čedok dann nur dann von der Schadenshaftung oder von der Pflicht zur Zahlung der Geldstrafe freigestellt werden, wenn das Reisebüro Čedok nachweist, dass die Stornierung der Pauschalreise aus dem in Lit. b) dieses Absatzes Grunde oder in Folgen von Ereignissen der höheren Gewalt erfolgt ist.
  2. Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen vor Reiseantritt und Inanspruchnahme von Dienstleistungen
    1. Wenn das Reisebüro Čedok in Folge von äußeren Umständen gezwungen ist, vor Beginn der Pauschalreise die Bedingungen des Reisevertrags zu ändern, wird das Reisebüro Čedok dem Kunden eine Änderung des Reisevertrags vorschlagen. Sofern die vorgeschlagene Vertragsänderung auch eine Änderung des Preises für die Pauschalreise zur Folge hat, ist der neue Preis in dem Vertragsentwurf anzugeben. Wenn das Reisebüro Čedok eine Änderung des Reisevertrags vorschlägt, darf der Kunde entscheiden, ob er mit der Änderung des Reisevertrags einverstanden ist oder ob er vom Reisevertrag zurücktritt.
    2. Wenn der Kunde in der vom Reisebüro Čedok gesetzten Frist, die nicht weniger als 5 Tage nach Zustellung des Vorschlags bezüglich der Vertragsänderung betragen darf, vom Vertrag nicht zurücktritt, ist davon auszugehen, dass er mit der Änderung einverstanden ist.
      Wenn die Änderung des Reisevertrags auch eine Erhöhung des Preises für die Pauschalreise zur Folge hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Reisebüro Čedok die Preisdifferenz in der im Vorschlag zur Vertragsänderung genannten Frist zu bezahlen. Bei der Verletzung dieser Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung der Differenz zwischen den Preisen für die Dienstleistungen an das Reisebüro Čedok ist das Reisebüro Čedok berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; das Recht des Reisebüros Čedok auf Schadensersatz wird dadurch nicht berührt.
      Wenn die Änderung des Reisevertrags auch eine Reduzierung des Preises für die Pauschalreise zur Folge hat, ist das Reisebüro Čedok verpflichtet, entweder den restlichen Kaufpreis für die Pauschalreise herabzusetzen, sofern der Kunde diesen noch nicht bezahlt hat, oder die Preisdifferenz dem Kunden zu erstatten, sofern der Kunde bereits den gesamten Preis für die Pauschalreise bezahlt hat.
    3. Wenn der Kunde mit der Änderung des Reisevertrags nicht einverstanden ist und in der im Vorschlag zur Vertragsänderung genannten Frist vom Reisevertrag zurücktritt, darf der Kunde verlangen, dass das Reisebüro Čedok für ihn auf der Grundlage eines neuen Vertrags eine Leistung in Form einer Ersatz-Pauschalreise erbringt, wobei die Pauschalreise zumindest dem entsprechen muss, was ursprünglich vereinbart wurde, sofern das Reisebüro Čedok eine solche Pauschalreise anbieten kann. Wird kein neuer Reisevertrag geschlossen, so ist das Reisebüro Čedok verpflichtet, dem Kunden ohne unnötige Verzögerung alles zurückzugeben, was das Reisebüro Čedok vom Kunden als Bezahlung des Preises für die Pauschalreise gemäß dem stornierten Vertrag erhalten hat, ohne dass der Kunde verpflichtet wäre, an das Reisebüro Čedok eine Abstandzahlung zu leisten. Wird ein neuer Reisevertrag geschlossen, so sind die auf der Grundlage des ursprünglichen Vertrags geleisteten Zahlungen als Zahlungen gemäß dem neuen Vertrag anzusehen. Wenn der Preis der neuen Pauschalreise niedriger als die geleisteten Zahlungen ist, ist das Reisebüro Čedok verpflichtet, dem Kunden ohne unnötige Verzögerung den Differenzbetrag zu erstatten.
    4. Wenn das Reisebüro Čedok aus objektiven Gründen gezwungen ist, vor Beginn der Inanspruchnahme der Einzeldienstleistungen die Bedingungen des Vertrags über die Erbringung von Einzeldienstleistungen zu ändern, finden die Bestimmungen von Abs. 2. Lit. a) dieses Artikels analog Anwendung.

Artikel VIII - VERTRAGSRÜCKTRITT

  1. Das Reisebüro Čedok ist berechtigt, vor Beginn der Pauschalreise oder der Inanspruchnahme von Einzeldienstleistungen aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten:
    1. wegen der Verletzung einer sich aus dem Vertrag ergebenden Pflicht durch den Kunden, oder
    2. wegen der Stornierung der Pauschalreise oder wegen der Stornierung der Einzeldienstleistungen.

    Die schriftliche Rücktrittserklärung hat das Reisebüro Čedok an den Wohnsitz / Sitz des Kunden oder eine andere Zustellungsanschrift zu übersenden, die der Kunde im Vertrag angegeben hat, und die Wirkungen des Vertragsrücktritts treten zum Tage der Zustellung der Rücktrittserklärung ein.

  2. Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn der Pauschalreise oder der Inanspruchnahme von Einzeldienstleistungen aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten:
    1. ohne Angabe von Gründen,
    2. wenn kein neuer Vertrag gemäß der Bestimmung von Art. VII. Abs. 2 geschlossen wird,
    3. wegen der Verletzung einer sich aus dem Vertrag ergebenden Pflicht durch das Reisebüro Čedok.

    Die schriftliche Rücktrittserklärung und im Falle des Vertragsrücktritts gemäß Lit. c) dieses Absatzes mit Anführung von Gründen hat der Kunde an das Reisebüro Čedok in einer nachweislichen Art zu übersenden. In der Rücktrittserklärung hat der Kunde die grundlegenden Angaben, die zur Identifizierung des Vertrags erforderlich sind, von dem der Kunde zurücktritt. Die Wirkungen des Vertragsrücktritts treten zum Tage der Zustellung der Rücktrittserklärung an das Reisebüro Čedok ein.

  3. Kommt es zum Vertragsrücktritt gemäß Abs. 1 Lit. a) oder Abs. 2 Lit. a) dieses Artikels, so ist der Kunde verpflichtet, an das Reisebüro Čedok eine Abstandzahlung in der in Artikel IX. festgelegten Höhe zu leisten und das Reisebüro Čedok hat dem Kunden alle Beträge zurückzuzahlen, die das Reisebüro Čedok vom Kunden zur Bezahlung des Preises für die Dienstleistungen gemäß dem aufgelösten Vertrag erhalten hat.
  4. Kommt es zum Vertragsrücktritt gemäß Abs. 2 Lit. b) und c) dieses Artikels, so ist das Reisebüro Čedok verpflichtet, dem Kunden alle Beträge zurückzuzahlen, die das Reisebüro Čedok vom Kunden zur Bezahlung des Preises für die Dienstleistungen gemäß dem aufgelösten Vertrag erhalten hat, ohne dass der Kunde verpflichtet wäre, eine Abstandzahlung an das Reisebüro Čedok zu leisten.

Artikel IX – ABSTANDZAHLUNG

  1. Wenn das Reisebüro Čedok von einem Vertrag zurücktritt, der mit dem Kunden vor Beginn der Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem Bereich Reiseverkehr geschlossen wurde, und wenn der Grund für den Vertragsrücktritt eine Pflichtverletzung durch den Kunden ist, ist das Reisebüro Čedok berechtigt, eine Abstandzahlung zu verlangen, und der Kunde ist verpflichtet, die Abstandzahlung zu leisten. Die Höhe der Abstandzahlung ist mit der Höhe der Abstandzahlung identisch, die als fester Betrag bzw. als Prozentsatz von dem im Voraus festgelegten Preis gemäß Abs. 2, 3 und 4 dieses Artikels gemäß dem Gegenstand des Vertragsverhältnisses festgelegt wurde.
  2. Wenn der Kunde vom Reisevertrag zurücktritt, ist er verpflichtet, folgende Abstandzahlung zu leisten.

    Für Einzelpersonen und Gruppen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Abstandzahlung bei Vertragsrücktritt vor Beginn der Pauschalreise:

    1. 30 und mehr Tage ....................... 10 EUR für die Reservierung
    2. 29 bis 22 Tage ....................... 30% vom Gesamtpreis für die Reservierung
    3. 21 bis 10 Tage ....................... 50% vom Gesamtpreis für die Reservierung
    4. 9 und weniger Tage ....................... 100% vom Gesamtpreis für die Reservierung
  3. Wenn der Kunde vom Vertrag über die Erbringung einer Einzeldienstleistung zurücktritt, ist er verpflichtet, folgende Abstandzahlung zu leisten.

    Für Einzelpersonen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Abstandzahlung bei Vertragsrücktritt vor Beginn der Inanspruchnahme von Einzeldienstleistungen:

    1. 9 und mehr Tage....................... 10 EUR für die Reservierung
    2. 8 bis 3 Tage....................... 50% vom Gesamtpreis für die Reservierung
    3. 2 und weniger Tage....................... 100% vom Gesamtpreis für die Reservierung

    Für Gruppen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Abstandzahlung bei Vertragsrücktritt vor Beginn der Inanspruchnahme von Einzeldienstleistungen:

    1. 30 und mehr Tage ....................... 10 EUR für die Reservierung
    2. 29 bis 22 Tage ....................... 30% vom Gesamtpreis für die Reservierung
    3. 21 bis 10 Tage ....................... 50% vom Gesamtpreis für die Reservierung
    4. 9 und weniger Tage ....................... 100% vom Gesamtpreis für die Reservierung
  4. Zur vorgenannten Höhe der Abstandzahlung gemäß diesem Artikel der Bedingungen sind die Kosten hinzuzurechnen, die die Fluggesellschaft bei Stornierung des Flugtickets berechnet hat, die von einem anderen Transportunternehmen bei der Stornierung der betreffenden Fahrkarte und ggf. weitere vertraglich vereinbarte Kosten, die inländische und ausländische Dienstleister dem Reisebüro Čedok im Falle der Stornierung der gegenständlichen Dienstleistungen aufgrund des Vertragsrücktritts gemäß diesem Artikel der Bedingungen in Rechnung stellen, in der im Vertrag angeführten Höhe.
  5. Wenn der Kunde die Pauschalreise nicht antritt oder den Aufenthalt nicht absolviert oder wenn der Kunde die gegenständliche Einzeldienstleistung aus dem Bereich Reiseverkehr nicht in Anspruch nimmt, und zwar ohne vorherigen Vertragsrücktritt oder aus dem Grunde, dass er seine Pflicht gemäß Art. V. Abs. 2 Lit. f) und g) nicht erfüllt hat, hat der Kunde 100 % des im Voraus festgelegten Preises zu zahlen.
  6. Sofern im Katalog oder in einer anderen Form des Angebots nicht angeführt ist bzw. sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, ist als Gruppe eine Gruppe von 6 und mehr Personen anzusehen.
  7. Das Reisebüro Čedok ist berechtigt, die Abstandzahlung von der geleisteten Vorauszahlung oder vom bezahlten Preis abzuziehen. Im Falle, dass die Abstandzahlung die geleistete Vorauszahlung übersteigt, ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Abrechnung zu bezahlen.
  8. Für die Berechnung der Abstandzahlung ist der Tag maßgebend, an dem die Wirkungen des Rücktritts eingetreten sind.

Artikel X – REKLAMATIONEN

  1. Im Falle von mangelhaft erbrachten Dienstleistungen oder nicht erbrachten Dienstleistungen, die im Vertrag mit dem Reisebüro Čedok vereinbart wurden, entsteht dem Kunden das Recht auf Reklamation.
  2. Die Geltendmachung des Rechts des Kunden aus der Haftung für Mängel der vom Reisebüro Čedok erbrachten Dienstleistungen (Reklamation) hat ernsthaft, bestimmt und verständlich zu erfolgen. Der Kunde darf die Dienstleistungen entweder mündlich oder schriftlich mit Anführung des Datums, des Gegenstands der Reklamation reklamieren und der Kunde hat anzugeben, welche Art der Erledigung der Reklamation er wünscht. Das Reisebüro Čedok empfiehlt ihren Kunden, die Dienstleistungen schriftlich zu reklamieren.
  3. Die Rechte aus der Haftung für Mängel der Dienstleistungen, die im Vertrag mit dem Reisebüro Čedok vereinbart wurden, darf der Kunde in der Geschäftsstelle oder am Sitz des Reisebüros Čedok geltend machen, und – sofern der Vertragsabschluss von einem Dritten im Namen und auf Rechnung des Reisebüros Čedok vermittelt wurde – auch bei diesem Dritten. Der Verkäufer hat eine schriftliche Bescheinigung darüber auszuhändigen, wann der Kunde die Dienstleistungen reklamiert hat, welche Dienstleistungen Gegenstand der Reklamation waren, welche Art der Erledigung der Reklamation der Kunde wünscht; des Weiteren eine Bescheinigung über das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, ggf. eine schriftliche Begründung der Ablehnung der Reklamation.
  4. Der Kunde hat die betreffenden Dienstleistungen rechtzeitig, ohne unnötige Verzögerung zu reklamieren, nachdem er vom Auftreten des betreffenden Mangels erfahren hat, am besten am Ort der erbrachten Dienstleistung, beim Reiseführer des Reisebüros Čedok oder einem anderen vom Reisebüro Čedok beauftragten Vertreter, damit Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. In den Fällen, in denen der Kunde Dienstleistungen in Abwesenheit des Reiseführers des Reisebüros Čedok oder eines anderen vom Reisebüro Čedok beauftragten Vertreters in Anspruch nimmt und die gegenständliche Dienstleistung mangelhaft ist, ist der Kunde verpflichtet, für eine frist- und ordnungsgemäße Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den Lieferanten/Dienstleistern und auch gegenüber dem Reisebüro Čedok zu sorgen.
  5. Die Rechte aus der Haftung für Mängel der erbrachten Dienstleistungen erlöschen, wenn der Kunde diese Rechte nicht in den durch die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik angeführten Fristen geltend gemacht hat. Das Reisebüro Čedok weist darauf hin, dass – wenn der Kunde den Mangel der Pauschalreise durch eigenes Verschulden nicht ohne unnötige Verzögerung rügt – das Gericht dem Kunden keine Preisminderung zusprechen wird, sofern das Reisebüro Čedok einwendet, dass der Kunde sein Recht auch nicht innerhalb eines Monats nach Beendigung der Pauschalreise geltend gemacht hat. Das Recht aus der Haftung für die Mängel bei Einzeldienstleistungen (Unterkunft u. ä.), die auf der Grundlage des Vertrags über die Erbringung einer Einzeldienstleistung gekauft wurden (Verträge), wird das Gericht dem Kunden nicht zusprechen, wenn dieses Recht nicht ohne unnötige Verzögerung spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Inanspruchnahme der gegenständlichen Dienstleistungen geltend gemacht wurde.
  6. Wenn Umstände eintreten, deren Entstehung, Verlauf und ggf. Folgen vom Willen, von der Tätigkeit und von der Vorgehensweise des Reisebüros Čedok (vis major) nicht abhängen, oder wenn Umstände auf Seiten des Kunden eintreten, auf deren Grundlage der Kunde die bestellten, bezahlten und vom Reisebüro Čedok sichergestellten Dienstleistungen vollständig oder zum Teil nicht in Anspruch nimmt, entsteht dem Kunden weder Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises noch Anspruch auf Preisminderung.

Artikel XI – VERSICHERUNG

  1. Eine Versicherung des Kunden für die Fahrt und für den Aufenthalt bildet keinen Bestandteil der Pauschalreisen und Dienstleistungen aus dem Bereich Reiseverkehr des Reisebüros Čedok.
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine individuelle Versicherung für die Fahrt und für den Aufenthalt für den Fall abzuschließen, dass dem Kunden Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt entstehen, bei den betreffenden Versicherungsgesellschaften.

Artikel XII – SONDERBESTIMMUNGEN

  1. Das Reisebüro Čedok verarbeitet die personenbezogenen Angaben seiner Kunden mit deren Zustimmung.
    1. zwecks Abschlusses des Reisevertrags gemäß Artikel III. Abs. 1 oder des Vertrags über die Erbringung von Einzeldienstleistungen gemäß Artikel III. Abs. 2 (nachfolgend die „Verträge“) und ggf. deren Änderungen und Absicherung der sich aus den Verträgen ergebenden Leistungen;
    2. um die vom Reisebüro Čedok angebotenen oder vermittelten Geschäfte und Dienstleistungen anzubieten.
  2. Zum Zwecke gemäß Abs. 1 Lit. a) werden die personenbezogenen Angaben des Kunden in folgendem Umfang verarbeitet: Titel, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Telefon, E-Mail-Anschrift, ggf. eine andere Kontaktanschrift, des Weiteren Passnummer, Gültigkeitsdauer des Reisepasses, Code des ausstellenden Landes, und Geschlecht, sofern diese Angaben für die Ausstellung eines Visums erforderlich sind oder sofern die Dienstleister diese Angaben anfordern. Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Angaben des Kunden dürfen zu diesem Zwecke den Mitarbeitern des Reisebüros Čedok, dem beauftragten Verarbeiter überlassen werden und die personenbezogenen Angaben dürfen auch an die Personen weitergeleitet werden, die berechtigt sind, die vom Reisebüro Čedok zu erbringenden oder die vom Reisebüro Čedok zu vermittelnden Dienstleistungen anzubieten und zu verkaufen. Die Zurverfügungstellung der vorgenannten Angaben ist freiwillig. Die Folge der Nichtüberlassung der personenbezogenen Angaben, die zu diesem Zwecke erforderlich sind, ist der Nichtabschluss des Vertrags.
  3. Zu dem Zweck gemäß Abs. 1 Lit. b) ist das Reisebüro Čedok berechtigt, den Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift des Kunden zu verarbeiten und zu speichern. Einzelheiten über den elektronischen Kontakt für die elektronische Post des Kunden darf das Reisebüro Čedok auch zwecks Versendung von Geschäftsmitteilungen gemäß dem zitierten Gesetz Nr. 480/2004 Slg. zu verarbeiten und zu speichern. Die personenbezogenen Angaben des Kunden dürfen zu diesem Zwecke den Mitarbeitern des Reisebüros Čedok und dem beauftragten Verarbeiter und ferner im Falle des elektronischen Kontakts für die elektronische Post des Kunden auch den Personen zugänglich gemacht werden, die berechtigt sind, im Namen des Reisebüros Čedok Geschäftsmitteilungen des Reisebüros Čedok gemäß dem zitierten Gesetz Nr. 480/2004 Slg. zu versenden.
  4. Im Falle, dass der Kunde einen Vertrag auch zu Gunsten Dritter schließt, bestätigt der Kunde mit dem Vertragsabschluss, dass er von den im Vertrag angeführten Dritten zur Weitergabe deren personenbezogenen Angaben sowie zur Erteilung der Zustimmung zur Verarbeitung deren personenbezogenen Angaben, zur Zugänglichmachung und Weiterleitung deren personenbezogenen Angaben zu dem Zwecke und in dem Umfang gemäß Abs. 2 bevollmächtigt wurde.
  5. Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Angaben des Kunden darf zu dem Zwecke und in dem Umfang gemäß Abs. 2 und Abs. 3 dieses Artikels das Reisebüro Čedok oder der vom Reisebüro Čedok beauftragte Verarbeiter in einer Zeitspanne von 5 Jahren nach Beendigung der Pauschalreise oder nach der Erbringung der Einzeldienstleistungen verarbeiten und speichern. Nach Ablauf dieser Frist ist das Reisebüro Čedok verpflichtet, diese Angaben des Kunden zu vernichten.
  6. Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Angaben des Kunden werden vom Reisebüro Čedok und vom Verarbeiter in dem Umfang und zu dem Zweck gemäß diesem Artikel automatisiert und manuell sowie in elektronischer und in gedruckter Form verarbeitet.
  7. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Angaben des Kunden hat das Reisebüro Čedok darauf zu achten, dass die Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden, insbesondere das die menschliche Würde des Kunden gewahrt bleibt, und das Reisebüro Čedok hat den Schutz vor unberechtigten Eingriffen in das Privatleben des Kunden zu gewährleisten.
  8. Der Kunde ist berechtigt, die Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Angaben gemäß diesem Artikel jederzeit schriftlich zu widerrufen. Im Falle der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Einzelheiten über den elektronischen Kontakt für die elektronische Post des Kunden darf der Kunde die Erteilung der Zustimmung zur Nutzung seines elektronischen Kontakts auch bei Erhalt einer jeden E-Mail sowie in der Art und Weise verweigern, die in der erhaltenen Geschäftsmittelung des Reisebüros Čedok angeführt ist.

Artikel XIII – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Diese Bedingungen werden zum 01.01.2014 gültig und wirksam. Zu dem Tage, an dem diese Bedingungen gültig und wirksam werden, verlieren die Bedingungen vom 01.08.2006 ihre Gültigkeit und Wirksamkeit.