Die Čedok hat das Recht, den Preis für die im Vertrag angeführten Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs einseitig zu erhöhen, und zwar im Falle, dass es zur Erhöhung:
- des Preises für die Beförderung einschließlich der Kraftstoffpreise kommt, oder
- der mit der Beförderung verbundenen Zahlungen, z. B. Flughafen- und Hafengebühren, kommt, die im Preis für die Dienstleistungen enthalten sind, oder
- des für die Festlegung des Preises für die Dienstleistungen verwendeten Wechselkurses der Tschechischen Krone um mehr als 10 % kommt.
4.1. bei den Gruppenreisen, sofern diese Änderung bis zum 21. Tage vor Beginn der Gruppenreise eintritt. Die Čedok ist verpflichtet, die schriftliche Mitteilung über die Erhöhung des im Reisevertrag angeführten Preises an den Wohnort/Sitz des Kunden oder an eine andere, vom Kunden im Reisevertrag angeführte Kontaktanschrift spätestens 21 Tage vor Beginn der Gruppenreise zu übersenden.
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Mitteilung über die Erhöhung des im Reisevertrag angeführten Preises für die Gruppenreise die Preisdifferenz hinsichtlich der Gruppenreise zu begleichen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden hat die Čedok das Recht auf Rücktritt vom Reisevertrag, wodurch ihr Recht auf Schadensersatz nicht berührt wird.
4.2. bei den einzelnen Dienstleistungen, sofern diese Änderung bis zum 10. Tage vor der Gewährung der Dienstleistungen eintritt. Über eine solche Änderung des Preises für die Dienstleistungen wird der Kunde ohne unnötige Verzögerung schriftlich mit einer Mitteilung informiert, die an den Wohnort/Sitz des Kunden oder an eine andere, vom Kunden im Reisevertrag angeführte Kontaktanschrift übersandt wird.
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen nach erfolgter Mitteilung über die Erhöhung des im Reisevertrag angeführten Preises für die Reise die Preisdifferenz hinsichtlich der Dienstleistungen zu begleichen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden hat die Čedok das Recht auf Rücktritt vom Reisevertrag, wodurch ihr Recht auf Schadensersatz nicht berührt wird.
Die Čedok ist berechtigt, den im Vertrag angeführten Preis für die Dienstleistungen einseitig um den Betrag zu erhöhen, um den sich der Preis oder die Zahlung gemäß Abs. 4 Lit. a) und b) dieses Artikels gegenüber dem im Vertrag angeführten Preis für Dienstleistungen und Zahlungen erhöht.
Im Falle der Erhöhung des Wechselkurses der tschechischen Krone gegenüber der jeweiligen, für die Festlegung des Preises für die Dienstleistungen verwendeten Währung im Durchschnitt um 10 % ist die Čedok berechtigt, den Preis für die Dienstleistungen höchstens um den Betrag zu erhöhen, der der prozentuellen Höhe der Änderung des Kurses entspricht. Der Stichtag, an dem der Preis für die Dienstleistungen festgelegt wurde, ist im Preislistenteil des Katalogs oder einer anderen Form des Angebots, ggf. im geschlossenen Vertrag angeführt.