Vertragsbedingungen des Reiseveranstalters Čedok a.s.

EINLEITENDE BESTIMMUNG

  1. Diese Vertragsbedingungen der Čedok a.s. sind für Gruppenreisen, Aufenthalte und Reiseverkehrdienstleistungen des Reiseveranstalters Čedok a.s., Na Příkopě 18, 111 35 Prag 1, Tschechische Republik, gültig (nachfolgend die „Bedingungen“), die im Katalog “The Czech Republic and Central Europe” oder in einer anderen Form des Angebots angeführt sind (www.cedok.com usw.).
  2. Diese Bedingungen der Čedok a.s. bilden einen untrennbaren Bestandteil des Reisevertrags oder eines anderen, zwischen dem Kunden und der Čedok a.s. geschlossenen Vertrags.

Artikel I - BETEILIGTE DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Die Beteiligten des Vertragsverhältnisses sind wie folgt:
  1. Čedok a.s., mit Sitz Na Příkopě 18, 111 35 Prag 1, Tschechische Republik, Identifikationsnummer 60 19 27 55, eingetragen im Handelsregister, geführt beim Stadtgericht in Prag, Abteilung B., Einlage (nachfolgend die „Čedok“) und
  2. der Kunde, bei dem es sich sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person - mit Ausnahme eines Reisebüros - handeln kann (nachfolgend der „Kunde“).

Artikel II - GEGENSTAND DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten beim Verkauf:
  1. einer Kombination von Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs in der Tschechischen Republik oder außerhalb der Tschechischen Republik, das heißt der im Voraus zusammengestellten, angebotenen und von der Čedok zu verkaufenden Kombination von Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs zu einem Gesamtpreis, die die Merkmale einer Gruppenreise gemäß den gültigen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik erfüllt (nachfolgend die „Gruppenreise“)
    oder
  2. von Unterbringungs-, Verpflegungs-, Beförderungs- und anderen Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs, die die Čedok für Kunden im Innland und im Ausland als einzelne Dienstleistungen gemäß dem individuellen Wunsch oder der individuellen Anforderung des Kunden gewährt (nachfolgend die „einzelnen Dienstleistungen“).

Gemäß dem Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind die weiter angeführten Vertragsbedingungen festgelegt.

Artikel III - ENTSTEHUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Čedok mit dem Gegenstand gemäß Art. II Abs. 1 entsteht mit dem Abschluss eines Reisevertrags, dass heißt mit der Annahme des vom Kunden unterzeichneten Reisevertrags und dessen Bestätigung durch die Čedok. Der Inhalt des Reisevertrags wird durch diesen Vertrag, durch den Katalog, ggf. durch ein anderes Angebot mit Verweis auf die Bezeichnung der Gruppenreise und durch diese Bedingungen, ggf. durch die Sonderbestimmungen bestimmt, die dem Vertrag als sein untrennbarer Bestandteil beigefügt sind.
  2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Čedok mit dem Gegenstand gemäß Art. II Abs. 2 entsteht mit der Annahme der vom Kunden unterzeichneten Bestellung und ihre Unterzeichnung durch die Čedok. Der Inhalt dieses Vertrags wird durch die bestätigte Bestellung, diese Bedingungen, ggf. durch die Sonderbestimmungen bestimmt, die der bestätigten Bestellung als ihr untrennbarer Bestandteil beigefügt sind.
  3. Mit der Unterzeichnung des Reisevertrags oder Annahme der bestätigten Bestellung bestätigt der Kunde, dass ihm der vollständige Vertragsinhalt bekannt ist und er erklärt sich damit einverstanden, dass er sämtliche Anlagen erhalten hat, die einen untrennbaren Bestandteil des Vertrags bilden, und dass er sämtliche Vertragsbedingungen anerkennt und dass er ihnen zustimmt.
  4. Mit der Unterzeichnung des Reisevertrags oder Bestätigung der Bestellung des Kunden verpflichtet sich die Čedok, für den Kunden die Dienstleistungen im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität und im Einklang mit den vereinbarten Bedingungen zu gewähren.

Artikel IV - PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Čedok hat das Recht auf Bezahlung des Preises für die Dienstleistungen vor deren Gewährung und der Kunde ist verpflichtet, den Preis für die Dienstleistungen vor deren Gewährung zu bezahlen.
  2. Als Bezahlung des Preises für die Dienstleistungen wird je nach Zahlungsform der Tag der Übernahme des Barbetrags oder der Bezahlung mit der Kreditkarte oder der Tag angesehen, an dem der Betrag in Höhe von 100 % des festgelegten Preises für die Dienstleistungen dem Konto der Čedok gutgeschrieben wird. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden hat die Čedok das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, wobei ihr Recht auf Schadensersatz nicht berührt wird.
  3. Die Höhe der Anzahlungen und die zeitliche Aufteilung der Zahlungen wird - sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren - wie folgt vereinbart:
    1. bei Gruppenreisen in der Tschechischen Republik oder außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik ist der Kunde verpflichtet, bei der Entstehung des Vertragsverhältnisses eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des festgelegten Preises für die Dienstleistung zu leisten; die Restzahlung hat der Kunde spätestens 30 Tage vor der Realisierung der Gruppenreise zu leisten.
      Im Falle der Entstehung eines Vertragsverhältnisses in einer Frist von weniger als 30 Tagen vor Beginn der Gruppenreise ist der Kunde verpflichtet, 100 % des festgelegten Preises zu zahlen.
    2. im Falle von einzelnen Dienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Gesamtpreises der bestellten Dienstleistungen bei der Bestätigung der Bestellung zu zahlen.
  4. Die Čedok hat das Recht, den Preis für die im Vertrag angeführten Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs einseitig zu erhöhen, und zwar im Falle, dass es zur Erhöhung:
    1. des Preises für die Beförderung einschließlich der Kraftstoffpreise kommt, oder
    2. der mit der Beförderung verbundenen Zahlungen, z. B. Flughafen- und Hafengebühren, kommt, die im Preis für die Dienstleistungen enthalten sind, oder
    3. des für die Festlegung des Preises für die Dienstleistungen verwendeten Wechselkurses der Tschechischen Krone um mehr als 10 % kommt.

    4.1. bei den Gruppenreisen, sofern diese Änderung bis zum 21. Tage vor Beginn der Gruppenreise eintritt. Die Čedok ist verpflichtet, die schriftliche Mitteilung über die Erhöhung des im Reisevertrag angeführten Preises an den Wohnort/Sitz des Kunden oder an eine andere, vom Kunden im Reisevertrag angeführte Kontaktanschrift spätestens 21 Tage vor Beginn der Gruppenreise zu übersenden.
    Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Mitteilung über die Erhöhung des im Reisevertrag angeführten Preises für die Gruppenreise die Preisdifferenz hinsichtlich der Gruppenreise zu begleichen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden hat die Čedok das Recht auf Rücktritt vom Reisevertrag, wodurch ihr Recht auf Schadensersatz nicht berührt wird.

    4.2. bei den einzelnen Dienstleistungen, sofern diese Änderung bis zum 10. Tage vor der Gewährung der Dienstleistungen eintritt. Über eine solche Änderung des Preises für die Dienstleistungen wird der Kunde ohne unnötige Verzögerung schriftlich mit einer Mitteilung informiert, die an den Wohnort/Sitz des Kunden oder an eine andere, vom Kunden im Reisevertrag angeführte Kontaktanschrift übersandt wird.
    Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen nach erfolgter Mitteilung über die Erhöhung des im Reisevertrag angeführten Preises für die Reise die Preisdifferenz hinsichtlich der Dienstleistungen zu begleichen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden hat die Čedok das Recht auf Rücktritt vom Reisevertrag, wodurch ihr Recht auf Schadensersatz nicht berührt wird.
    Die Čedok ist berechtigt, den im Vertrag angeführten Preis für die Dienstleistungen einseitig um den Betrag zu erhöhen, um den sich der Preis oder die Zahlung gemäß Abs. 4 Lit. a) und b) dieses Artikels gegenüber dem im Vertrag angeführten Preis für Dienstleistungen und Zahlungen erhöht.
    Im Falle der Erhöhung des Wechselkurses der tschechischen Krone gegenüber der jeweiligen, für die Festlegung des Preises für die Dienstleistungen verwendeten Währung im Durchschnitt um 10 % ist die Čedok berechtigt, den Preis für die Dienstleistungen höchstens um den Betrag zu erhöhen, der der prozentuellen Höhe der Änderung des Kurses entspricht. Der Stichtag, an dem der Preis für die Dienstleistungen festgelegt wurde, ist im Preislistenteil des Katalogs oder einer anderen Form des Angebots, ggf. im geschlossenen Vertrag angeführt.

  5. Die Čedok hat das Recht, vor Beginn der Gruppenreise oder vor Inanspruchnahme der einzelnen Dienstleistungen - sofern sie auch aus anderen objektiven Gründen als den in Abs. 4 dieses Artikels angeführten Gründen, insbesondere im Falle der Erhöhung der Dienstleistungspreise durch die Lieferanten - dazu gezwungen wird, den Preis für die Dienstleistungen entsprechend anzupassen und neue Preislisten zu verkünden.
    Die so angepassten Preise für die Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs sind ab dem Tage der Verkündung der Preisanpassung durch die Čedok gültig und sie beziehen sich auf alle Gruppenreisen wie auch auf alle einzelnen Dienstleistungen, deren Realisierung bis zu dem betreffenden Tage nicht eingeleitet wurde, dass heißt, bei denen der Abflug bzw. die die Abfahrt noch nicht stattgefunden hat bzw. bei denen die Inanspruchnahme der Dienstleistungen noch nicht begonnen hat. Die Čedok und der Kunde gehen in solchen Fällen in der in Artikel VII Abs. 2 angeführten Art und Weise vor.

Artikel V - RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Zu den Grundrechten des Kunden gehört insbesondere:
    1. das Recht auf ordnungsgemäße Gewährung der vertraglich vereinbarten und bezahlten Dienstleistungen
    2. das Recht, sich mit eventuellen Änderungen der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen vertraut zu machen
    3. das Recht, die Mängel der gewährten Dienstleistungen zu rügen
    4. das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten im Einklang mit den Rechtsvorschriften
    5. bei den Gruppenreiseen das Recht darauf, dass dem Kunden spätestens 7 Tage vor Beginn der Gruppenreise weitere schriftliche detaillierte Informationen über alle Tatsachen gewährt werden, die für den Kunden wichtig sind und die der Čedok bekannt sind, sofern diese Informationen nicht bereits im Reisevertrag oder in dem Katalog, der dem Kunden übergeben wurde, enthalten sind
    6. bei den Gruppenreisen das Recht, der Čedok schriftlich mitzuteilen, dass an der Gruppenreise anstelle des Kunden eine andere, in der Mitteilung angeführte Person teilnimmt. Dieses Recht kann der Kunde jedoch in einer Frist von bis zu 30 Tagen vor Beginn der Gruppenreise geltend machen, nach Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht des Kunden. Im Falle, dass der Kunde dieses Recht auf Änderung in der Person des Teilnehmers an der Gruppenreise in der Frist geltend machen möchte, ist er verpflichtet, die Vorgehensweise gemäß Abs. 2 Lit. h) dieses Artikels einzuhalten
  2. Zu den grundlegenden Pflichten des Kunden gehört insbesondere Folgendes:
    1. der Čedok insbesondere wahrheitsgemäße und vollständige, von der Čedok geforderte, im Reisevertrag oder in der Bestellung verlangte Angaben zu gewähren, Änderungen solcher Angaben mitzuteilen und weitere Unterlagen nach Anforderung der Čedok vorzulegen
    2. bei Personen, die das Alter von 15 Jahren nicht erreicht haben, die Begleitung und Beaufsichtigung durch einen erwachsenen Teilnehmer sicherzustellen, ähnlich auch die Begleitung und Beaufsichtigung bei den Personen sicherzustellen, deren Gesundheitszustand dies erforderlich macht
    3. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters in dem Falle vorzulegen, dass ein Kunde, der älter als 15 Jahre und jünger als 18 Jahre ist, die Dienstleistungen ohne seine Begleitung und Beaufsichtigung in Anspruch nimmt
    4. von der Čedok die Unterlagen zu übernehmen, die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erforderlich sind, und zu der festgelegten Uhrzeit am Bestimmungsort mit allen geforderten Unterlagen zu erscheinen
    5. bei sich alle Unterlagen zu tragen, die für die Einreise in die jeweiligen Aufenthaltsländer und für den Transit gefordert werden (gültiger Reisepass, Bescheinigung über die Krankenversicherung, sofern diese gefordert wird, usw.)
    6. sich nach den Weisungen des Reisebegleiters oder einer anderen von der Čedok bestimmten Person zu richten und das festgelegte Programm einzuhalten, die in dem besuchten Land gültigen Vorschriften einschließlich der Vorschriften der Beförderer und Quartiergeber einzuhalten
    7. so vorzugehen, dass es weder zu Gesundheitsschäden noch zu Schäden am Vermögen zu Lasten der übrigen Kunden, Dienstleister oder der Čedok kommt, und den eventuellen Schaden, den der Kunde verursacht hat, zu ersetzen
    8. im Falle, dass der Kunde in der festgesetzten Frist sein Recht auf Änderung in der Person des Teilnehmers an der Gruppenreise gemäß Abs. 1 Lit. f) dieses Artikels geltend macht, ist er verpflichtet:
      • - die Mitteilung in Schriftform vorzulegen
      • - der Mitteilung die Erklärung des neuen Kunden darüber beizufügen, dass dieser sich mit dem geschlossenen Reisevertrag einverstanden erklärt
      • - der Mitteilung die Erklärung des neuen Kunden darüber beizufügen, dass dieser die für die Teilnahme an der Gruppenreise festgelegten Bedingungen erfüllt, sofern diese Bedingungen im Reisevertrag oder im Katalog definiert sind

      Bei Änderung in der Person des Teilnehmers an der Gruppenreise gemäß dieser Bestimmung haften der ursprüngliche und der neue Kunde gesamtschuldnerisch für die Bezahlung des Preises für die Gruppenreise und für die Erstattung der Kosten, sofern der Čedok im Zusammenhang mit der Änderung in der Person des Kunden Kosten entstehen.

  3. Zu den Pflichten der Kunden - juristischen Personen - die Beteiligte des Vertragsverhältnisses sind, gehört ferner Folgendes:
    1. seine Teilnehmer mit diesen Vertragsbedingungen des Reisebüros Čedok wie auch mit weiteren Informationen bekannt zu machen, die dieser von der Čedok erhält, insbesondere sie über den Umfang und die Qualität der Dienstleistungen zu informieren
    2. in den Fällen, in denen der Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden - juristischen Person eine Gruppenreise ist, die Teilnehmer an der Gruppenreise mit dem Beleg der Versicherungsgesellschaft bekannt zu machen, den er gemäß Artikel VI Abs. 3 erhalten hat
    3. in dem Falle einen Gruppenleiter zu bestimmten, dass laut der Vereinbarung mit der Čedok keine Begleitung durch einen Reisebegleiter der Čedok sichergestellt ist. Dieser Gruppenleiter stellt organisatorisch die ordnungsgemäße Gewährung von Dienstleistungen durch die Lieferanten und die Erfüllung des Programms der Dienstleistungen sicher
    4. der Čedok im Voraus eine Namensliste der Teilnehmer zu übergeben, bei Kindern unter 15 Jahren ist das komplette Geburtsdatum anzuführen, die für die Beaufsichtigung und Begleitung verantwortlichen Personen sind anzuführen

Artikel VI - PFLICHTEN UND RECHTE DER Čedok

  1. Auf die in Artikel V angeführten Rechte und Pflichten der Kunden beziehen sich die entsprechenden Pflichten und Rechte der Čedok.
  2. Die Čedok ist verpflichtet, den Kunden wahrheits- und ordnungsgemäß über alle Tatsachen zu informieren, die die vereinbarten Dienstleistungen betreffen, die für den Kunden wichtig und der Čedok bekannt sind.
  3. Die Čedok ist verpflichtet, einen Versicherungsvertrag für den Fall des Konkurses gemäß den gültigen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik zu schließen, auf dessen Grundlage dem Kunden, der mit der Čedok einen Reisevertrag gemäß Artikel III Abs. 1 geschlossen hat, das Recht auf Leistungen im Falle eines Versicherungsfalls entsteht.
    Die Čedok ist verpflichtet, in diesen Fällen den Kunden zeitgleich mit dem Reisevertrag eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft zu übergeben, die die Informationen über die abgeschlossene Versicherung, insbesondere die Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsbedingungen und die Art und Weise der Meldung des Versicherungsfalls enthält. Die Entgegennahme dieses Belegs bestätigt der Kunde durch die Unterzeichnung des Reisevertrags.

Artikel VII - STORNIERUNG UND ÄNDERUNGEN DER VEREINBARTEN DIENSTLEISTUNGEN

  1. Stornierung der vereinbarten Dienstleistungen

    Die Čedok ist berechtigt, die Gruppenreise und die einzelnen Dienstleistungen vor Beginn deren Inanspruchnahme zu stornieren, sofern sie aus jedweden Gründen die Vertragsbedingungen nicht einhalten kann. Die Čedok ist verpflichtet, den Kunden ohne unnötige Verzögerung über diese Tatsache zu informieren.

    1. Die Čedok ist ferner dann berechtigt, die Reise zu stornieren, sofern vor Beginn der Reise die Mindestzahl der Kunden für eine solche Reise nicht erreicht wird, die für alle Reisen 6 Kunden beträgt, sofern im Katalog oder in einer anderen Form des Angebots keine andere Mindestzahl der Kunden für die Reise festgelegt ist.
      Sofern die Čedok die Reise aus Gründen der Nichterreichung der Mindestzahl der Kunden storniert, ist sie verpflichtet, diese Tatsache dem Kunden schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch in einer First von 7 Tagen vor Reisebeginn.
    2. Sofern die Čedok die Reise oder die einzelnen Dienstleistungen storniert, hat der Kunde das Recht zu fordern, dass die Čedok ihm auf der Grundlage eines neuen Vertrags eine andere Reise oder andere Dienstleistungen zumindest in der Qualität, die dem ursprünglichen Vertrag entspricht, gewährt, sofern die Čedok eine solche Reise oder solche Dienstleistungen anbieten kann.
      Kommt es in solchem Falle nicht zum Abschluss eines neuen Vertrags, so ist die Čedok verpflichtet, dem Kunden alles zurückzugeben, was sie von ihm zur Begleichung des Preises für die Reise oder Dienstleistungen gemäß dem stornierten Vertrag erhalten hat, ohne dass der Kunde verpflichtet wäre, der Čedok eine Abfindung (Stornogebühr) zu zahlen.
      Kommt es zum Abschluss eines neuen Vertrags, so sind die auf der Grundlage des ursprünglichen Vertrags geleisteten Zahlungen als Zahlungen gemäß dem neuen Vertrag anzusehen. Sofern der Preis für die neue Reise oder neuen Dienstleistungen niedriger als die bereits geleisteten Zahlungen ist, ist die Čedok verpflichtet, die so entstandene Differenz dem Kunden ohne unnötige Verzögerung zurückzuzahlen.
    3. Die Čedok hat ferner das Recht, die Reisen und einzelnen Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs in Folge eines unabwendbaren Ereignisses zu stornieren, das sie nicht einmal bei Entfaltung sämtlicher Bemühungen verhindern konnte, die man vernünftigerweise von ihr verlangen kann.
  2. Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen vor Reiseantritt und Inanspruchnahme der Dienstleistungen

    Sofern Umstände eintreten, die die Čedok an der Gewährung von Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen hindern, und sofern sie somit gezwungen ist, aus objektiven Gründen vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistungen die Vertragsbedingungen zu ändern, ist sie verpflichtet, die betreffenden Änderungen dem Kunden ohne unnötige Verzögerung mitzuteilen und dem Kunden eine Änderung des Vertrags mitzuteilen.
    Sofern die vorgeschlagene Vertragsänderung zu einer Änderung des Preises für die Dienstleistungen führt, ist sie verpflichtet, im Entwurf der Vertragsänderungen den neuen Preis anzuführen. Der Kunde hat das Recht zu entscheiden, ob er sich mit der Vertragsänderung einverstanden erklärt oder ob er von dem Vertrag zurücktritt.

    1. Sofern der Kunde in einer Frist von 5 Tagen nach Zugang des Entwurfs der Vertragsänderungen von dem Vertrag nicht zurücktritt, ist davon auszugehen, dass er der Änderung zustimmt.
      Sofern die Vertragsänderung auch zu einer Erhöhung des Preises für die Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs führt, ist der Kunde verpflichtet, der Čedok die Differenz zwischen den Preisen für die Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung des Entwurfs der Vertragsänderungen zu bezahlen. Bei einer Verletzung dieser Pflicht des Kunden zur Zahlung der Preisdifferenz an die Čedok hat die Čedok das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wodurch das Recht der Čedok auf Schadensersatz nicht berührt wird.
      Sofern die Vertragsänderung auch zu einer Herabsetzung des Preises für die Reise führt, ist die Čedok verpflichtet, entweder den Restbetrag des Preises für die Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs zu senken, sofern der Kunde den Restbetrag noch nicht bezahlt hat, oder die Differenz zwischen den Preisen für die Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs rückzuerstatten, sofern der Kunde bereits den gesamten Preis für die Dienstleistungen bezahlt hat.
    2. Ist der Kunde mit der Vertragsänderung nicht einverstanden und tritt er in einer Frist von 5 Tagen nach Zugang des Entwurfs der Vertragsänderungen vom Vertrag zurück, so hat er das Recht zu fordern, dass ihm die Čedok auf der Grundlage eines neuen Vertrags andere Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs in einer Qualität gewährt, die zumindest dem ursprünglichen Vertrag entspricht, sofern die Čedok solche Dienstleistungen anbieten kann.
      Kommt es in einem solchen Falle nicht zum Abschluss eines neuen Vertrags, so ist die Čedok verpflichtet, dem Kunden ohne unnötige Verzögerung alles zurückzugeben, was sie von ihm zur Begleichung des Preises für die Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs gemäß dem stornierten Vertrag erhalten hat, ohne dass der Kunde verpflichtet wäre, der Čedok eine Abfindung (Stornogebühr) zu zahlen.
      Kommt es zum Abschluss eines neuen Vertrags, so werden die auf der Grundlage des ursprünglichen Vertrags geleisteten Zahlungen als Zahlungen gemäß dem neuen Vertrag angesehen. Sofern der Preis für die neuen Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs niedriger ist als die bereits geleisteten Zahlungen, ist die Čedok verpflichtet, die so entstandene Differenz dem Kunden ohne unnötige Verzögerung zurückzuzahlen.
  3. Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen während der Reise und Inanspruchnahme von Dienstleistungen
    1. Sofern die Čedok nach Reiseantritt oder während der Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs dem Kunden die Dienstleistungen oder einen wesentlichen Teil davon nicht ordnungs- und fristgemäß gewährt, oder sofern sie feststellt, dass sie nicht in der Lage sein wird, dem Kunden alle Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs oder einen wesentlichen Teil davon ordnungs- und fristgemäß zu gewähren, obwohl sie sich vertraglich dazu verpflichtete, ist die Čedok verpflichtet, ohne unnötige Verzögerung und unentgeltlich solche Maßnahmen zu treffen, damit die Reise fortgesetzt werden kann, ggf. damit der Kunde die Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann.
    2. Sofern die Fortsetzung der Reise oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nicht in einer anderen Art und Weise sichergestellt werden kann als in Form der Gewährung von Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs mit einer minderwertigeren Qualität als im Vertrag angeführt, ist die Čedok verpflichtet, dem Kunden die Preisdifferenz auszuzahlen.
    3. Sofern die Fortsetzung der Reise oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen auch nicht durch Gewährung von Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs mit einer minderwertigeren Qualität als im Vertrag angeführt sichergestellt werden kann oder sofern der Kunde diese Ersatzlösung ablehnt, ist die Čedok verpflichtet, dem Kunden ohne unnötige Verzögerung die Preisdifferenz auszuzahlen. Im Falle, dass ein Bestandteil der Reise auch die Beförderung ist, ist die Čedok verpflichtet, für den Kunden die Beförderung zurück zum Abfahrtsort oder zu einem anderen Abfahrtsort, mit dem sich der Kunde einverstanden erklärt hat, einschließlich der erforderlichen Ersatzunterkunft und Ersatzverpflegung sicherzustellen. Sofern die Beförderung mit einem anderen Beförderungsmittel durchgeführt werden soll als im Vertrag angeführt, ist die Čedok verpflichtet:
      • - im Falle, dass die Beförderungskosten niedriger sind, dem Kunden die Preisdifferenz rückzuerstatten
      • - iim Falle, dass die Beförderungskosten höher sind, die Preisdifferenz aus den eigenen Quellen zu zahlen

Artikel VIII - RÜCKTRITT VOM VERTRAG

  1. Die Čedok hat das Recht, vor Reiseantritt oder vor Beginn der Inanspruchnahme der einzelnen Dienstleistungen vom Vertrag aus folgenden Gründen zurückzutreten:
    1. bei einer Verletzung der Pflichten durch den Kunden, oder
    2. aus Gründen der Stornierung der Reise

    Die schriftliche Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag mit Angaben zu den Gründen übersendet die Čedok an den Wohnsitz/Sitz des Kunden oder an einer andere, vom Kunden im Vertrag angeführte Kontaktanschrift, und die Wirkungen des Rücktritts treten zum Tage der Zustellung der Mitteilung ein.

  2. Der Kunde hat vor Reiseantritt oder vor Beginn der Inanspruchnahme der einzelnen Dienstleistungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag:
    1. ohne Angabe von Gründen
    2. sofern es nicht zum Abschluss des neuen Vertrags gemäß den Bestimmungen von Artikel VII Abs. 1 Lit. b) oder gemäß den Bestimmungen von Artikel VII Abs. 2 Lit. b) kommt
    3. aus Gründen einer Verletzung einer sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten durch die Čedok

    Die schriftliche Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag und im Falle des Rücktritts vom Vertrag gemäß Lit. c) dieses Absatzes mit Anführung von Gründen übersendet der Kunde an die Čedok in einer nachweisbaren Art und Weise.
    In der Mitteilung führt der Kunde grundlegende Angaben an, die für die Identifizierung des Vertrags wichtig sind, von dem er zurücktritt. Die Wirkungen des Vertragsrücktritts treten zum Tage der Aufsetzung des Protokolls bzw. zum Tage des Zugangs der schriftlichen Mitteilung bei der Verkaufsstelle ein, bei der der Kunde die Dienstleistung gekauft hat.

  3. Kommt es zum Rücktritt vom Vertrag gemäß Abs. 1 Lit. a) oder Abs. 2 Lit. a) dieses Artikels, so ist der Kunde verpflichtet, der Čedok eine Abfindung (Stornogebühr) in der in Art. IX festgelegten Höhe zu zahlen und die Čedok ist verpflichtet, dem Kunden alles rückzuerstatten, was sie vom Kunden zur Begleichung des Preises für die Dienstleistungen gemäß dem aufgelösten Vertrag erhalten hat.
  4. Kommt es zum Rücktritt vom Vertrag gemäß Abs. 2 Lit. b) a c) dieses Artikels, so ist die Čedok verpflichtet, dem Kunden alles rückzuerstatten, was sie vom Kunden zur Begleichung des Preises für die Dienstleistungen gemäß dem aufgelösten Vertrag erhalten hat, ohne dass der Kunde verpflichtet wäre, der Čedok eine Abfindung (Stornogebühr) zu zahlen.

Artikel IX - ABFINDUNG (STORNOGEBÜHR)

  1. Tritt die Čedok von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs aus Gründen einer Verletzung der Pflichten durch den Kunden zurück, so ist die Čedok berechtigt, vom Kunden eine Abfindung (Stornogebühr) zu fordern, und der Kunde ist verpflichtet, die Stornogebühr der Čedok zu bezahlen. Die Höhe der Abfindung (Stornogebühr) entspricht der Höhe der Abfindung (Stornogebühr), die in Form eines fixen Betrags bzw. eines Prozentsatzes aus dem im Voraus festgelegten Preis gemäß Abs. 2, 3 und 4 dieses Artikels gemäß dem Gegenstand des Vertragsverhältnisses festgelegt wird.
  2. Sofern der Kunde von dem Reisevertrag zurücktritt, bei dem der Gegenstand des Vertragsverhältnisses Gruppenreisen sind (Artikel II Abs. 1), ist der Kunde verpflichtet, die Abfindung (Stornogebühr) zu zahlen.

    Für Einzelpersonen und Gruppen - sofern im Katalog oder in einer anderen Form des Angebots oder im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde - beträgt die Abfindung (Stornogebühr) beim Rücktritt vom Reisevertrag vor Beginn der Gruppenreise:

    1. 30 und mehr Tage....................... 10 EUR für die Reservierung
    2. 29 bis 22 Tage....................... 30% vom Gesamtpreis
    3. 21 bis 10 Tage....................... 50% vom Gesamtpreis
    4. 9 und weniger Tage....................... 100% vom Gesamtpreis
  3. Sofern der Kunde vom dem Vertrag zurücktritt, bei dem der Gegenstand des Vertragsverhältnisses einzelne Dienstleistungen sind (Artikel II Abs. 2), ist der Kunde verpflichtet, eine Abfindung (Stornogebühr) zu zahlen.

    Für Einzelpersonen - sofern im Katalog oder in einer anderen Form des Angebots oder im Vertrag nichts anderes angeführt ist, beträgt die Abfindung (Stornogebühr) beim Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Inanspruchnahme der einzelnen Dienstleistungen:

    1. 9 und mehr Tage....................... 10 EUR für die Reservierung
    2. 8 bis 3 Tage....................... 50% vom Gesamtpreis
    3. 2 und weniger Tage....................... 100% vom Gesamtpreis

    Für Gruppen - sofern im Katalog oder in einer anderen Form des Angebots oder im Vertrag nichts anderes angeführt ist, beträgt die Abfindung (Stornogebühr) beim Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Inanspruchnahme der einzelnen Dienstleistungen:

    1. 30 und mehr Tage....................... 10 EUR für die Reservierung
    2. 29 bis 22 Tage....................... 30% vom Gesamtpreis
    3. 21 bis 10 Tage....................... 50% vom Gesamtpreis
    4. 9 und weniger Tage....................... 100% vom Gesamtpreis
  4. Sofern der Kunde die Reise oder den Aufenthalt nicht antritt oder sofern er die Dienstleistung im Bereich des Reiseverkehrs ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag oder aus dem Grunde nicht in Anspruch nimmt, dass er eine Pflicht gemäß Art. V Abs. 2 Lit. d) und e) nicht erfüllt hat, zahlt er 100 % des im Voraus festgelegten Preises.
  5. Sofern im Katalog oder in einer anderen Form des Angebots oder mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, ist unter dem Begriff „Gruppe“ eine Gruppe von 15 und mehr Personen zu verstehen.
  6. Die Čedok hat das Recht, die Abfindung (Stornogebühr) gegen die geleistete Anzahlung oder den bezahlten Preis aufzurechnen.
  7. Bei Festlegung der Anzahl von Tagen für die Berechnung der Abfindung (Stornogebühr) wird zu der festgelegten Zahl der Tage auch der Tag hinzugerechnet, an dem die Wirkungen des Rücktritts vom Vertrag eingetreten sind.

Artikel X - REKLAMATIONEN

  1. Bei mangelhaft gewährten oder bei nicht gewährten Dienstleistungen, die im Vertrag mit der Čedok vereinbart wurden, entsteht dem Kunden ein Recht auf Reklamation.
  2. Die Geltendmachung des Rechts des Kunden aus der Haftung für Mängel bei den von der Čedok gewährten Dienstleistungen (Reklamation) muss verständlich und in Schriftform erfolgen und die Geltendmachung muss unterzeichnet werden..
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Reklamation rechtzeitig ohne unnötige Verzögerung, beim Reisebegleiter der Čedok oder bei einem anderen von der Čedok beauftragten Vertreter geltend zu machen, so dass nach Möglichkeit am Ort der zu gewährenden Dienstleistungen für eine Nachbesserung gesorgt werden kann.
    In den Fällen, in denen der Kunde Dienstleistungen in Abwesenheit des Reisebegleiters der Čedok oder eines anderen von der Čedok beauftragten Vertreters in Anspruch nimmt und in denen die gewährte Dienstleistung Mängel aufweist, ist der Kunde verpflichtet, auch für eine frist- und ordnungsgemäße Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Lieferanten/Dienstleistern und auch bei der Čedok Sorge zu tragen.
  4. Die Rechte und Pflichten aus der Haftung für Mängel der gewährten Dienstleistungen erlöschen, sofern sie nicht in den durch die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik festgesetzten Fristen geltend gemacht werden.
  5. Sofern solche Umstände eintreten, deren Entstehung, Verlauf und ggf. Folge vom Willen, von der Tätigkeit und Vorgehensweise der Čedok (vis major) nicht abhängen, oder sofern Umstände auf Seiten des Kunden eintreten, auf deren Grundlage der Kunde die bestellten, bezahlten und von der Čedok sichergestellten Dienstleistungen vollständig oder teilweise nicht nutzt, entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises oder auf eine Preisminderung.

Artikel XI - VERSICHERUNG

  1. Die Versicherung des Kunden für die Reise und den Aufenthalt stellt keinen Bestandteil der Gruppenreisen und der Dienstleistungen im Bereich des Reiseverkehrs dar, die die Čedok anbietet.
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, bei den entsprechenden Versicherungsgesellschaften eine Individualversicherung für die Reisedauer und für den Aufenthalt einschließlich der Versicherung für den Fall zu schließen, dass dem Kunden im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag Kosten entstehen.

Artikel XII - SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Diese Bedingungen werden zum 01.08.2006 gültig und wirksam.
 
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