Zielort Tschechische Republik
EINREISE IN DAS GEBIET DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
Die Tschechische Republik ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Für EU-Einwohner
gelten andere Regelungen als für Touristen aus anderen Teilen der Welt. Die Ausweispflicht
besteht jedoch für jeden.
EU-Bürger
Bewohner der Europäischen Union benötigen für die Einreise in die Tschechische Republik
ihren Reisepass oder Personalausweis. Dasselbe gilt für Bürger der Schweiz, Norwegens,
Islands und Liechtensteins, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums das
Recht auf freien Personenverkehr genießen.
Nicht-EU-Bürger
Besucher aus anderen Ländern benötigen einen Reisepass, der noch 6 Monate nach dem
Einreisedatum gültig ist, in manchen Fällen sogar ein Reisevisum. Eine Liste mit
jenen Staaten, die eine Visumpflicht gegenüber der Tschechischen Republik haben,
finden Sie auf den Seiten des tschechischen Außenministeriums
Schengener Abkommen
Ab dem 31.12.2007 zählt die Tschechische Republik zu jenen Ländern, die das sog.
Schengener Abkommen abgeschlossen haben. Auf dem Gebiet der Schengenstaaten dürfen
die Bewohner der Vertragsstaaten die Grenzen ohne Einreisekontrolle übertreten.
Die Pflicht, stets seinen Reisepass oder Personalausweis bei sich zu tragen, bleibt
hingegen bestehen.
Versicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Der Abschluss
einer solchen und einer weitergehenden Versicherungen sowie einer privaten Auslandskrankenversicherung
wird empfohlen.
Gesundheitswesen
In Tschechien gibt es sowohl private als auch staatliche Gesundheitseinrichtungen.
Die absolute Mehrheit hat einen Vertrag bezüglich der Leistung und Erstattung medizinischer
Pflege mit der Versicherung abgeschlossen. In diesen Einrichtungen werden Patienten
medizinisch versorgt, ohne dass sie direkt die Kosten erstatten müssen (betrifft
EU-Bürger, die einen Europäischen Gesundheitspass besitzen).
Reisen mit Tieren
Wer mit einem Tier nach Tschechien reisen möchte, hat die Bedingungen jenes Landes
einzuhalten, aus dem das Tier ausgeführt wird sowie die für die Überführung von
Tieren geltenden Regelungen der Tschechischen Republik.
Erfordernisse beim Reisen mit Tieren
ein Pass (der sog. Heimtierausweis, Pet Passport) oder eine Bescheinigung über die
Erfüllung der Einfuhrbedingungen des jeweiligen Landes, die von einem dazu ermächtigten
Tierarzt ausgestellt wurde die Identifikation des Tieres mittels Mikrochip oder
Tätowierung eine Tollwutimpfung
Informationen für Autofahrer
Die Verkehrsvorschriften in der Tschechischen Republik sind jenen Regelungen, die
in den übrigen europäischen Ländern gelten, sehr ähnlich. Auf dem Gebiet der Tschechischen
Republik gelten die EU-Führerscheine sowie internationale Führerscheine.
Die wichtigsten Regelungen
Während der Fahrt besteht Anschnallpflicht Das ganze Jahr über muss man tagsüber
mit Abblendlicht fahren Kinder (kleiner als 150 cm, leichter als 36 kg) dürfen nur
in Kindersitzen mitgenommen werden (gilt für alle Arten von Verkehrswegen).
Für Fahrradfahrer unter 18 Jahren besteht Helmpflicht
Geschwindigkeitsbeschränkungen
In der Tschechischen Republik unterscheidet man zwischen drei Geschwindigkeitszonen
(im Ort, außerhalb des Orts und auf Autobahnen). Hier gelten (wenn nicht anders
angegeben) folgende Höchstgeschwindigkeiten:
- Autobahn: 130 km/h
- im Ort: 50 km/h
- außerhalb des Orts: 90 km/h
Alkohol und Drogen
In der Tschechischen Republik besteht für Autofahrer absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
Telefonieren während der Fahrt
In Tschechien ist es nicht zugelassen, während der Fahrt ein Handy in der Hand zu
haben oder es mit der Schulter festzuhalten. Telefonieren im Auto ist nur mit einer
Freisprechanlage möglich.
Autobahnen und Gebühren
Autobahnvignetten erhalten Sie an Tankstellen und auf der Post.
Maut
Ab dem 1. 1. 2007 müssen Autos mit über 12 t Gesamtgewicht mit den Kommunikationseinheiten
Premid ausgestattet sein, die die auf der Autobahn zurückgelegten Kilometer zählen
werden
FEIERTAGE IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
- 1. Januar - Neujahr
- 13. April - Ostermontag
- 1. Mai - Maifeiertag
- 8. Mai - Tag der Befreiung vom Faschismus
- 5. Juli - Tag der slawischen Apostel Kyrill und Method
- 6. Juli - Gedenktag anlässlich des Märtyrertodes von Jan Hus
- 28. September - Staatsfeiertag
- 28. Oktober - Nationalfeiertag (Unabhängigkeitserklärung der Tschechoslowakei)
- 17. November - Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie
- 24.-26. Dezember - Weihnachten
Zentraleuropa
Hauptdaten
Name: Tschechische Republik
Fläche: 79.000 Quadratkilometer
Einwohnerzahl: 10.3 mil.
Hauptstadt: Praha (Prag) - 1,2 Mil. Einwohner
Andere große Städte: Brno (Brünn), Ostrava (Mährisch Ostrau), Plzeň (Pilsen), Olomouc (Olmütz), Karlovy Vary(Karlsbad), České Budějovice (Budweis), Hradec Králové (Königsgrätz)
Währung: Tschechische Krone (Kč/CZK)
Sprache: Tschechisch (eine der slawischen Sprachen)
Handelssprachen: Englisch, Deutsch, Russisch
Zeit: MEZ = GMT+1 (Sommerzeit GMT+2)
Sonstige wichtige Informationen
ÖFFNUNGSZEITEN DER HISTORISCHEN DENKMÄLER
(Museen, Galerien, Burgen, Schlösser)
- Montag - geschlossen
- Dienstag - Sonntag 10.00 - 17.00
Die meisten Burgen und Schlösser sind während der Feiertage und vom November bis Mai geschlossen.
VERTRETUNGSBEHÖRDEN IN PRAG
Deutsche Botschaft, Vlašská 19, Prag 1, Telefon: +420-257 113 111, 257 531 481
Österreichische Botschaft, Viktora Huga 10, Prag 5, Telefon: +420-257 090 511
Schweizerische Botschaft, Pevnostní 7/588, Prag 6, Telefon: +420-220 400 611
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