Zielort Tschechische Republik

EINREISE IN DAS GEBIET DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

Die Tschechische Republik ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Für EU-Einwohner gelten andere Regelungen als für Touristen aus anderen Teilen der Welt. Die Ausweispflicht besteht jedoch für jeden.

EU-Bürger

Bewohner der Europäischen Union benötigen für die Einreise in die Tschechische Republik ihren Reisepass oder Personalausweis. Dasselbe gilt für Bürger der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums das Recht auf freien Personenverkehr genießen.

Nicht-EU-Bürger

Besucher aus anderen Ländern benötigen einen Reisepass, der noch 6 Monate nach dem Einreisedatum gültig ist, in manchen Fällen sogar ein Reisevisum. Eine Liste mit jenen Staaten, die eine Visumpflicht gegenüber der Tschechischen Republik haben, finden Sie auf den Seiten des tschechischen Außenministeriums

Schengener Abkommen

Ab dem 31.12.2007 zählt die Tschechische Republik zu jenen Ländern, die das sog. Schengener Abkommen abgeschlossen haben. Auf dem Gebiet der Schengenstaaten dürfen die Bewohner der Vertragsstaaten die Grenzen ohne Einreisekontrolle übertreten. Die Pflicht, stets seinen Reisepass oder Personalausweis bei sich zu tragen, bleibt hingegen bestehen.

Versicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Der Abschluss einer solchen und einer weitergehenden Versicherungen sowie einer privaten Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.

Gesundheitswesen

In Tschechien gibt es sowohl private als auch staatliche Gesundheitseinrichtungen. Die absolute Mehrheit hat einen Vertrag bezüglich der Leistung und Erstattung medizinischer Pflege mit der Versicherung abgeschlossen. In diesen Einrichtungen werden Patienten medizinisch versorgt, ohne dass sie direkt die Kosten erstatten müssen (betrifft EU-Bürger, die einen Europäischen Gesundheitspass besitzen).

Reisen mit Tieren

Wer mit einem Tier nach Tschechien reisen möchte, hat die Bedingungen jenes Landes einzuhalten, aus dem das Tier ausgeführt wird sowie die für die Überführung von Tieren geltenden Regelungen der Tschechischen Republik.

Erfordernisse beim Reisen mit Tieren

ein Pass (der sog. Heimtierausweis, Pet Passport) oder eine Bescheinigung über die Erfüllung der Einfuhrbedingungen des jeweiligen Landes, die von einem dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde die Identifikation des Tieres mittels Mikrochip oder Tätowierung eine Tollwutimpfung

Informationen für Autofahrer

Die Verkehrsvorschriften in der Tschechischen Republik sind jenen Regelungen, die in den übrigen europäischen Ländern gelten, sehr ähnlich. Auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gelten die EU-Führerscheine sowie internationale Führerscheine.

Die wichtigsten Regelungen

Während der Fahrt besteht Anschnallpflicht Das ganze Jahr über muss man tagsüber mit Abblendlicht fahren Kinder (kleiner als 150 cm, leichter als 36 kg) dürfen nur in Kindersitzen mitgenommen werden (gilt für alle Arten von Verkehrswegen).
Für Fahrradfahrer unter 18 Jahren besteht Helmpflicht

Geschwindigkeitsbeschränkungen

In der Tschechischen Republik unterscheidet man zwischen drei Geschwindigkeitszonen (im Ort, außerhalb des Orts und auf Autobahnen). Hier gelten (wenn nicht anders angegeben) folgende Höchstgeschwindigkeiten:

  • Autobahn: 130 km/h
  • im Ort: 50 km/h
  • außerhalb des Orts: 90 km/h

Alkohol und Drogen

In der Tschechischen Republik besteht für Autofahrer absolutes Alkohol- und Drogenverbot.

Telefonieren während der Fahrt

In Tschechien ist es nicht zugelassen, während der Fahrt ein Handy in der Hand zu haben oder es mit der Schulter festzuhalten. Telefonieren im Auto ist nur mit einer Freisprechanlage möglich.

Autobahnen und Gebühren

Autobahnvignetten erhalten Sie an Tankstellen und auf der Post.

Maut

Ab dem 1. 1. 2007 müssen Autos mit über 12 t Gesamtgewicht mit den Kommunikationseinheiten Premid ausgestattet sein, die die auf der Autobahn zurückgelegten Kilometer zählen werden

FEIERTAGE IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

  • 1. Januar - Neujahr
  • 24. März - Ostermontag
  • 1. Mai - Maifeiertag
  • 8. Mai - Tag der Befreiung vom Faschismus
  • 5. Juli - Tag der slawischen Apostel Kyrill und Method
  • 6. Juli - Gedenktag anlässlich des Märtyrertodes von Jan Hus
  • 28. September - Staatsfeiertag
  • 28. Oktober - Nationalfeiertag (Unabhängigkeitserklärung der Tschechoslowakei)
  • 17. November - Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie
  • 24.-26. Dezember - Weihnachten

Zentraleuropa

Hauptdaten

Name: Tschechische Republik
Fläche: 79.000 Quadratkilometer
Einwohnerzahl: 10.3 mil.
Hauptstadt: Praha (Prag) - 1,2 Mil. Einwohner
Andere große Städte: Brno (Brünn), Ostrava (Mährisch Ostrau), Plzeň (Pilsen), Olomouc (Olmütz), Karlovy Vary(Karlsbad), České Budějovice (Budweis), Hradec Králové (Königsgrätz)
Währung: Tschechische Krone (Kč/CZK)
Sprache: Tschechisch (eine der slawischen Sprachen)
Handelssprachen: Englisch, Deutsch, Russisch
Zeit: MEZ = GMT+1 (Sommerzeit GMT+2)

Sonstige wichtige Informationen

ÖFFNUNGSZEITEN DER HISTORISCHEN DENKMÄLER

(Museen, Galerien, Burgen, Schlösser)

  • Montag - geschlossen
  • Dienstag - Sonntag 10.00 - 17.00

Die meisten Burgen und Schlösser sind während der Feiertage und vom November bis Mai geschlossen.

VERTRETUNGSBEHÖRDEN IN PRAG

Deutsche Botschaft, Vlašská 19, Prag 1, Telefon: +420-257 113 111, 257 531 481

Österreichische Botschaft, Viktora Huga 10, Prag 5, Telefon: +420-257 090 511

Schweizerische Botschaft, Pevnostní 7/588, Prag 6, Telefon: +420-220 400 611

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